Arbeitsgruppe Physikalische Praktika (AGPP)
im Fachverband Didaktik der
Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG)
Geschäftsordnung
1. Gliederung der Arbeitsgruppe Physikalische Praktika
Die Organe der AGPP sind:- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
2. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste beschlußfassende Organ der AGPP. Die MV tritt einmal im Jahr während der Praktikumsleitertagung zusammen. Die MV wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Die MV ist ordnungsgemäß einberufen, wenn die Einladung unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Fachtagung versandt worden ist.Entscheidungen der MV werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Änderungen der Geschäftsordnung müssen mit der Einladung zur MV angekündigt werden und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung
- diskutiert den Tätigkeitsbericht des Vorstandes und der Arbeitsgruppen,
- wählt den Sprecher, seinen Stellvertreter sowie die weiteren Mitglieder des Vorstands,
- erteilt dem Vorstand mit einfacher Mehrheit Entlastung,
- kann Arbeitsgruppen für besondere Aufgaben einsetzen.
3. Vorstand der Arbeitsgruppe Physikalische Praktika
3.1. Zusammensetzung
Der Vorstand (einschließlich Sprecher und dessen Stellvertreter) besteht aus fünf Mitgliedern, die möglichst das Spektrum der verschiedenen physikalischen Hochschulpraktika abdecken. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern beschlußfähig. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.3.2. Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand- bereitet die jährliche Praktikumsleitertagung vor und organisiert sie im Einvernehmen mit der gastgebenden Institution,
- organisiert DPG-Schulen zur Problematik der Hochschulpraktika,
- beruft die jährliche Mitgliederversammlung ein, erstattet ihr einen Tätigkeitsbericht, sorgt für die Erstellung des Protokolls der MV und für die Ausführung der gefaßten Beschlüsse,
- setzt auf Vorschlag der MV für besondere Aufgaben besondere Arbeitsgruppen ein,
- beruft einen Schriftführer.
3.3. Wahl des Vorstands
Der Vorstand wird von der MV gewählt. Aktiv wahlberechtigt sind nur anwesende Mitglieder der AGPP. Passiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder der AGPP. Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestellt die MV einen Wahlausschuß (einen Vorsitzenden, einen Besitzer, einen Schriftführer).
3.4 Amtszeit des Vorstands
Die Amtsperiode des Vorstands beginnt mit dem Ende der Praktikumsleitertagung, während der die Neuwahl stattgefunden hat, und umfaßt drei Jahre. Sie endet mit dem Ende der Praktikumsleitertagung, auf deren MV ein neuer Vorstand gewählt wird. Zweimalige Wiederwahl der Mitglieder des Vorstandes ist möglich. Die Amtszeit des Sprechers darf zwei Amtsperioden nicht überschreiten. Vor einer Neuwahl beantragt der scheidende Vorstand Entlastung. Die Geschäftsunterlagen sind zum Ende der Amtszeit an den neuen Vorstand zu übergeben.Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wählt die nächstfolgende MV für die verbleibende Amtszeit des amtierenden Vorstands ein neues Vorstandsmitglied.



